Donnerstag, 30. April 2015

Rechtsanwalt Katja Günther München

Katja Günther ist eine Fachanwältin für Strafrecht in München. Insbesondere auf BtMG Delikten, Körperverletzung, Betrug, sexueller Nötigung und Missbrauch, sowie Jugendstrafrecht und Kapitalstrafrecht hat sie sich spezialisiert.

Die Kanzlei Günther bringt ein hohes Maß an Rechtswissen, Kompetenz und Erfahrung mit. Der Mandant steht allerdings stets im Mittelpunkt.

Wir möchten Ihnen helfen und das schnell, effizient und serviceorientiert.

Für kleinere Auskünfte benötigen Sie keinen Termin und haben deshalb keine Wartezeit. Außerdem ist es selbstverständlich, dass Katja Günther oder jemand anderes aus dem Team telefonisch erreichbar ist.

Rechtsanwalt Katja Günther München nimmt sich Zeit und hört aufmerksam zu. Keine Massenabfertigung. Nur so kann eine auf Sie abgestimmte Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.

Katja Günther findet man hier:
Fachanwalt für Strafrecht München
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Was gehört alles zum Strafrecht?

Im Bereich „Kompetenzen“ haben Sie bereits einen Einblick in die Vielschichtigkeit des Strafrechts erhalten. Eine Definition lässt sich leicht nachschlagen und so kann man stets und stark vereinfachend auf das Strafgesetzbuch verweisen, in dem die verschiedenen strafrechtlich relevanten Vergehen festgeschrieben sind.

Auf den folgenden Seiten möchte ich gerne ins Detail gehen und jeden einzelnen Bereich kurz skizzieren. Schließlich kommen meine Mandanten nicht mit „irgendeinem“ strafrechtlichen Anliegen zu mir, sondern nehmen auf eine konkrete Situation, eine konkrete Anklage, eine konkrete Problemstellung Bezug.

Ebenso konkret sind dann auch die einzelnen Themen, denen ich mich in meiner täglichen Arbeit als Fachanwalt für Strafrecht in München widme. Dabei ist wichtig, niemals den Blick für die Gesamtsituation zu verlieren und sich immer daran zu erinnern, dass man es mit Menschen zu tun hat, die sich in einer bestimmten Lebenssituation befinden.

Beispiele für die Anwendung von Strafrecht

Würde man die Menschen auf der Straße danach fragen, was sie unter Strafrecht bzw. unter strafrechtlich relevanten Taten verstehen, so stünden Mord, Totschlag, Raub und Diebstahl vermutlich an erster Stelle. Das hat damit zu tun, dass diese Fälle am medienwirksamsten und sicherlich auch am drastischsten sind.

Wirft man allerdings einen Blick auf die letzte Kriminalitätsstatistik, die im Mai 2013 vom Bundesinnenministerium veröffentlicht wurde, so zeigt sich, dass vor allem Kapitalverbrechen glücklicherweise nur einen geringen Prozentsatz ausmachen. Dennoch umfasst die komplette Kriminalitätsstatistik 74 Seiten und liefert fast sechs Millionen erfasst Straftaten, von denen 3,25 Millionen Taten aufgeklärt wurden.

Gewaltkriminalität nimmt mit 195.000 erfassten Straftaten einen vergleichsweise geringen Raum ein und Mord und Totschlag ereigneten sich 2.126-fach.

Vor allem Diebstahlskriminalität

In der Arbeit eines Fachanwaltes für Strafrecht steht Diebstahlskriminalität mit knapp 2,4 Millionen erfassten Straftaten an vorderer Stelle. Ebenfalls relevant sind Delikte aus dem Bereich Betrug, die bundesweit 0,95 Millionen-fach registriert wurden.

Das bedeutet aber keineswegs, dass nicht auch Wirtschaftskriminalität, Computerkriminalität oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM) eine Rolle spielten.

Ebenfalls berate ich Sie, wenn es um eine Festnahme, eine Durchsuchung, die Anordnung von Haft oder auch einen Strafbefehl geht. Meine Kompetenz als Fachanwältin für Strafrecht erstreckt sich dabei sowohl auf das Erwachsenen- wie auf das Jugendstrafrecht.

Rechtsanwaltskammer München